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Allgemeine Geschäftsbedingungen



  • Die Gage wird unmittelbar nach Auftrittsende in bar bzw. innerhalb der folgenden fünf Werktage per Überweisung ausgezahlt.
  • Die Zahlung ist nicht abhängig vom Erfolg der Veranstaltung.
  • Die Gage unterliegt nicht der Lohnsteuerpflicht, sondern wird vom Künstler selbst versteuert.
  • Die Art der Darbietung sowie die künstlerische Gestaltung liegen ausschließlich beim Künstler.
  • Das Urheberrecht der gesamten Aufführung liegt alleine beim Künstler.
  • Der Künstler verpflichtet sich pünktlich zum Auftrittsbeginn zu erscheinen. Der Auf- und Abbau der Requisiten, Bühne, PA-Anlage, etc. ist kostenfrei.
  • Der Veranstalter kann aus veranstaltungstechnischen Gründen die vereinbarte Uhrzeit des Auftritts in einem angemessenen Zeitrahmen (+/- 30min) variieren.
  • Bei Verzögerung der vereinbarten Auftrittszeit von über 90 Minuten wird die Zahlung des vollen Honorars ohne Show fällig.
  • Bei mehrstündigen Auftritten wird dem Künstler eine Pause von 10 Minuten pro Stunde gestattet. Wann diese erfolgt entscheidet der Künstler selbst.
  • Der Veranstalter sorgt für elektrische Versorgung und stellt einen abschließbaren Raum zur Vorbereitung (Umkleidemöglichkeit).
  • Essen und Getränke werden dem Künstler (und ggf. seinen Helfern) gestellt.
  • Sollten dem Künstler Parkkosten entstehen werden diese vom Veranstalter übernommen.
  • Bei Auftritten mit einer Entfernung von über 100km sind eventuelle Übernachtungskosten des Künstlers vom Veranstalter zu tragen.
  • Die GEMA-Rechte müssen vom Veranstalter erworben und bezahlt werden. (www.gema.de)
  • Es bestehen zwischen den Vertragspartnern keinerlei Ersatzansprüche wegen Ausfall durch höhere Gewalt (Unfall, Krankheit, etc.). Dieser Vertragsinhalt entbindet aber nicht davon, den jeweiligen Vertragspartner umgehend über den Ausfall zu informieren.
  • Open-Air-Veranstaltungen: Bei witterungsbedingtem Abbruch oder Ausfall der Show ist die Gage in voller Höhe zu bezahlen. Der "Bühnen-/ Auftrittsbereich muss überdacht sein und über festen, trockenen Untergrund verfügen.
  • Bei schuldhafter Vertragsverletzung durch den Auftraggeber ist das Honorar in voller Höhe zu zahlen. Damit sind alle Ansprüche abgegolten.
  • Bei Rücktritt des Auftraggebers gegenüber dem Künstler sind folgende Stornogebühren fällig:
    • Rücktritt bis 60 Tage vor der Veranstaltung: 50%
    • Rücktritt bis 30 Tage vor der Veranstaltung: 75%
    • Rücktritt ab 14 Tage vor der Veranstaltung: 100%
      Auch damit sind alle Ansprüche abgegolten.
  • Fotos / Videos dürfen während der Veranstaltung für private Zwecke gemacht werden, bedürfen aber zur Veröffentlichung der Genehmigung des Auftragnehmers. Alle Medien, die den Künstler betreffen, sind ihm zur Verfügung zu stellen.
  • Werbung für den Künstler ist erwünscht und erfolgt dann unter „Zauberkünstler Alexander Lenk“. Sie ist mit ihm abzusprechen. Bildmaterial, Texte und Logo können digital zur Verfügung gestellt werden.
  • Die Künstlersozialversicherung trägt im Pflichtfall der Veranstalter.
  • Bei öffentlichen Veranstaltungen werden dem Künstler mind. 3 Freikarten (oder Plätze auf der Gästeliste) gestellt.
  • Der Auftraggeber willigt ein, als Referenz auf der Homepage des Künstlers und seiner Onlinepräsenz in sozialen Netzwerken (ggf. mit Firmenlogo) genannt zu werden.
  • Über alle Bestandteile des Vertrages, der Show an sich und der Preisgestaltung ist stets Stillschweigen zu bewahren.


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