magic

Allgemeine Geschäftsbedingungen


💰 Gage & Bezahlung

Die vereinbarte Gage ist entweder direkt nach der Show in bar fällig – ganz klassisch wie im Wilden Westen – oder innerhalb von fünf Werktagen per Überweisung.
Alternativ akzeptiere ich auch PayPal (bitte als „Geld an Freunde senden“ – wir sind ja unter uns). Für geschäftliche Zahlungen erstelle ich auf Wunsch selbstverständlich eine offizielle Rechnung.


📜 Versteuerung der Gage

Keine Sorge, ich bin ein ehrlicher Zauberer: Die Gage wird entsprechend den steuerlichen Pflichten des Künstlers abgerechnet. Der Veranstalter trägt keine Verantwortung für die Einkommensteuer oder Umsatzsteuer des Künstlers.


🎩 Gestaltung der Darbietung

Die künstlerische Gestaltung liegt ganz in meiner (magischen) Hand. Das Urheberrecht (§ 31 UrhG) an der Show – samt Gags, Tricks und Tadaa-Momenten – bleibt bei mir. Kopieren? Absolut untersagt! Ich sehe (fast) alles.


🕰️ Pünktlichkeit & technischer Aufwand

Ich erscheine pünktlich – versprochen. Den Auf- und Abbau meiner Requisiten, Bühne oder Tonanlage erledige ich selbst – kostenlos und mit einem Hauch Magie.

Probleme, die außerhalb meines Einflussbereichs liegen, werden in gutem Einvernehmen gelöst.


⏰ Flexibilität ist magisch – aber Zauberzeit ist keine Gummizeit

Die Show darf sich gern ein bisschen dehnen – ±30 Minuten rund um die geplante Auftrittszeit sind völlig okay. Ich bin spontan, flexibel und weiß, dass bei Veranstaltungen nicht immer alles läuft wie im Drehbuch. Das ist Teil des Zauberhandwerks – kein Abrakadabra nötig.

Aber: Wenn der Auftritt zwischen 30 und 90 Minuten ins Wanken gerät, zaubern wir nicht einfach stumm weiter. Da heißt es: reden statt raten. Ein kurzer Austausch sorgt für Klarheit – und dafür, dass aus Plan B kein Plan Z wird.

Und sollte es über 90 Minuten hinausgehen, wird’s ernst: Dann sprechen wir offen drüber, ob der Auftritt noch Sinn macht – oder ob wir den Zauberstab besser wieder einpacken. Ohne Drama, dafür mit gesundem Menschenverstand und einem kühlen Kopf.

Wichtig: Sollte der Auftritt in diesem Fall nicht mehr stattfinden, ändert das nichts an der vereinbarten Gage.

Denn: Auch ein Zauberkünstler hat nur eine begrenzte Anzahl an Kaninchen im Hut– und manchmal steht das nächste Wunder schon woanders auf dem Programm. 🎩🐇


☕ Pausenregelung

Bei längeren Auftritten gönne ich mir 10 Minuten Pause pro Stunde – zur Regeneration meiner magischen Kräfte, Vorbereitung von Requisiten und weil auch Zauberer mal durchatmen müssen.


⚡ Technische & räumliche Voraussetzungen

Ich brauche lediglich: Strom – und einen (wenn möglich abschließbaren) Raum zum Umziehen und Vorbereiten.
(Nein, eine Besenkammer zählt nicht.)


🍽️ Verpflegung

Eine kleine Stärkung wäre zauberhaft – Speis & Trank für mich (und ggf. meine Helfer) stellt der Veranstalter. Keine Sterneküche – aber Wasser und ein Snack ist kein Hexenwerk.


🅿️ Park- & Übernachtungskosten

Parkgebühren gehen auf den Veranstalter.
Sollte die Anreise über 100 km betragen, brauche ich ein Dach über dem Kopf – die Kosten für eine angemessene Übernachtung übernimmt ebenfalls der Veranstalter.


🎵 GEMA-Gebühren

Musik ist keine Zauberei – aber GEMA-relevant. Falls notwendig, ist der Veranstalter für Anmeldung und Gebühren bei der GEMA (§ 15 UrhG) zuständig. (www.gema.de)


🌩️ Höhere Gewalt

Fällt die Veranstaltung aus Gründen wie Krankheit, Unfall oder behördlicher Verfügung ins Wasser, gilt: keine gegenseitigen Ersatzansprüche. Aber: Wir sagen uns natürlich sofort Bescheid – ist doch Ehrensache.


☁️ Open-Air-Veranstaltungen

Zaubern im Freien? Nur mit Dach!
Wenn’s regnet und die Show buchstäblich ins Wasser fällt, ist die Gage dennoch fällig. Nein - ich kann kein besseres Wetter herzaubern.


📉 Vertragsverletzung durch den Veranstalter

Sollte der Veranstalter seinen Pflichten nicht nachkommen, bleibt die volle Gage fällig.
Mit dieser Zahlung sind alle Ansprüche erledigt – kein Nachverhandeln, kein Hokuspokus.


❌ Rücktritt / Stornierung durch den Veranstalter

Manchmal macht das Leben dem schönsten Plan einen Strich durch die Rechnung – das verstehe ich. Sollte der Auftritt aber abgesagt werden (egal ob wegen „plötzlichem Betriebsfest-Verbot“, Wetter-Katastrophen oder weil Tante Erna doch lieber Karaoke will), gelten folgende magisch verbindliche Bedingungen:

  • bis 60 Tage vorher: 50 % der Gage – mein Kalender hat schon leicht gezuckt.

  • bis 30 Tage vorher: 75 % der Gage – mein Kalender hatte sich komplett auf Sie eingestellt.

  • ab 14 Tage vorher: 100 % der Gage – ich habe in der Zeit schon „Nein“ zu anderen gesagt. Und zu einem Familienbrunch.

Mit der jeweiligen Zahlung sind alle Zauberkräfte wieder im Gleichgewicht und sämtliche Ansprüche erloschen – ganz ohne Rauch und Spiegel.


📸 Foto- und Videoaufnahmen

Sie dürfen gerne Erinnerungen festhalten – schließlich kommt ja nicht jeden Tag ein Zauberer vorbei, der Dinge verschwinden lässt (außer vielleicht die Motivation im Büro).

Private Fotos und Videos während der Show? Kein Problem – solange Sie dabei nicht mit dem Handy auf die Bühne klettern oder direkt in meine Trickkiste filmen.
Veröffentlichungen auf Social Media, YouTube, in Ihrer Firmenzeitung oder im Familien-Newsletter: bitte nur nach vorheriger magischer Zustimmung durch mich (§ 22, § 23 KUG).

Und: Wenn Sie etwas aufnehmen, auf dem ich zu sehen bin – sei es zaubernd, staunend oder in eleganter Bewegung – schicken Sie’s mir bitte zu. Ich freue mich über gutes Material. 


🔊 Werbung & Namensnennung

Sie dürfen mich gerne bewerben – sogar sehr gerne!
Bitte unter meinem Namen „Zauberkünstler Alexander Lenk“, „Alex Lenk – Zauberkunst“ oder einfach „der LENK“.
Material (Texte, Logos, etc.) stelle ich gerne digital zur Verfügung – einfach fragen, kein Zauberspruch nötig.


💼 Künstlersozialabgabe

Wenn gesetzlich vorgeschrieben, trägt der Veranstalter die Künstlersozialabgabe. Die Bürokratie zaubert leider keiner weg.


🎟️ Freikarten bei öffentlichen Veranstaltungen

Auch ein Zauberer hat Freunde. Und Familie. Und manchmal sogar Fans mit Nachnamen „Lenk“.
Daher gilt: Bei öffentlichen Veranstaltungen stellt der Veranstalter dem Künstler mindestens drei Freikarten oder Gästelistenplätze zur Verfügung – für ausgewählte Lieblingsmenschen, die den Applaus besonders warmherzig spenden und nach der Show beim Aufräumen helfen (freiwillig oder mit Blicken überredet).

Falls mehr Plätze drin sind – umso zauberhafter! Wenn nicht: Dann wird eben diskutiert, wer von meinen Leuten den besten Zauberspruch kennt und rein darf. 😉


🧾 Referenznennung

Sie stimmen zu, als Referenz genannt zu werden – online oder auf meinen Social-Media-Kanälen.
(Keine Sorge – ohne Peinlichkeiten und mit Stil. Und mit Logo, welches Sie mir zukommen lassen.)


🤐 Vertraulichkeit – was in der Show passiert, bleibt in der Show

Die Details rund um den Auftritt – Gage, geheime Tricks, Spezialeffekte, Zauberworte und das Rezept für meinen legendären Applausfänger – bleiben bitte unter uns.

Insbesondere Inhalte zur Show, Preisgestaltung oder vertraglichen Absprachen dürfen weder im Freundeskreis, noch bei der nächsten Grillparty oder auf Social Media ausgeplaudert werden. Denn: Auch wenn ich gerne für Unterhaltung sorge – bei Vertragsinhalten gilt Schweigepflicht statt Plauderlaune.
Oder anders gesagt: Wer zaubern lässt, schweigt wie ein Kaninchen im Hut. 🐇🎩


⚖️ Salvatorische Klausel

Sollte eine Regel nicht ganz passen, bleibt der Rest der Zauberei gültig.


Mit der Buchung gelten diese AGB als verbindlicher Zauberpakt. Ort, Datum, Dauer und Art der Show sind Teil des Deals. Änderungen? Nur mit magischer Schriftform (E-Mail reicht).





Wenn Sie jetzt schmunzeln mussten: Sehr gut! Wenn nicht – keine Sorge, die Show wird trotzdem großartig.




    🛑 Keine Bühne für Populismus


    Als Künstler stehe ich mit voller Überzeugung für Freiheit, Vielfalt, Respekt und ein friedliches Miteinander. Nicht nur auf der Bühne, sondern auch daneben. Das ist keine politische Meinung, sondern ein Grundprinzip unserer Demokratie und meiner Kunst.

    Zauberei ist dazu da, Menschen zu verbinden, Fantasie zu entfachen und Staunen zu schenken. Nicht, um ideologisch instrumentalisiert zu werden oder Hass eine Plattform zu bieten.


    Deshalb gilt ganz klar und verbindlich:

    Sollte eine Veranstaltung einen nachweislich populistischen, extremistischen, diskriminierenden oder anderweitig menschenfeindlichen Charakter haben oder bekommen (sei es durch Inhalte, Redner, Veranstalter oder das Publikum) behalte ich mir ausdrücklich vor, den Auftritt zu verweigern oder vorzeitig zu beenden.


    In einem solchen Fall bleibt der Anspruch auf die volle vereinbarte Gage bestehen, unabhängig davon, ob die Show stattfindet oder nicht. Diese Regelung stützt sich auf § 242 BGB („Leistung nach Treu und Glauben“), da mir unter solchen Umständen eine Mitwirkung unzumutbar ist.


    Oder anders gesagt:
    Ich zaubere gern für alle, aber nicht für jeden.

    Magie wirkt nur, wenn Herz und Haltung stimmen.

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