Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Die Gage wird unmittelbar nach Auftrittsende in bar bzw. innerhalb der folgenden fünf Werktage per Überweisung ausgezahlt.
- Die Zahlung ist nicht abhängig vom Erfolg der Veranstaltung.
- Die Gage unterliegt nicht der Lohnsteuerpflicht, sondern wird vom Künstler selbst versteuert.
- Die Art der Darbietung sowie die künstlerische Gestaltung liegen ausschließlich beim Künstler.
- Das Urheberrecht der gesamten Aufführung liegt alleine beim Künstler.
- Der Künstler verpflichtet sich pünktlich zum Auftrittsbeginn zu erscheinen. Der Auf- und Abbau der Requisiten, Bühne, PA-Anlage, etc. ist kostenfrei.
- Der Veranstalter kann aus veranstaltungstechnischen Gründen die vereinbarte Uhrzeit des Auftritts in einem angemessenen Zeitrahmen (+/- 30min) variieren.
- Bei Verzögerung der vereinbarten Auftrittszeit von über 90 Minuten wird die Zahlung des vollen Honorars ohne Show fällig.
- Bei mehrstündigen Auftritten wird dem Künstler eine Pause von 10 Minuten pro Stunde gestattet. Wann diese erfolgt entscheidet der Künstler selbst.
- Der Veranstalter sorgt für elektrische Versorgung und stellt einen abschließbaren Raum zur Vorbereitung (Umkleidemöglichkeit).
- Essen und Getränke werden dem Künstler (und ggf. seinen Helfern) gestellt.
- Sollten dem Künstler Parkkosten entstehen werden diese vom Veranstalter übernommen.
- Bei Auftritten mit einer Entfernung von über 100km sind eventuelle Übernachtungskosten des Künstlers vom Veranstalter zu tragen.
- Die GEMA-Rechte müssen vom Veranstalter erworben und bezahlt werden. (www.gema.de)
- Es bestehen zwischen den Vertragspartnern keinerlei Ersatzansprüche wegen Ausfall durch höhere Gewalt (Unfall, Krankheit, etc.). Dieser Vertragsinhalt entbindet aber nicht davon, den jeweiligen Vertragspartner umgehend über den Ausfall zu informieren.
- Open-Air-Veranstaltungen: Bei witterungsbedingtem Abbruch oder Ausfall der Show ist die Gage in voller Höhe zu bezahlen. Der "Bühnen-/ Auftrittsbereich muss überdacht sein und über festen, trockenen Untergrund verfügen.
- Bei schuldhafter Vertragsverletzung durch den Auftraggeber ist das Honorar in voller Höhe zu zahlen. Damit sind alle Ansprüche abgegolten.
- Bei Rücktritt des Auftraggebers gegenüber dem Künstler sind folgende Stornogebühren fällig:
- Rücktritt bis 60 Tage vor der Veranstaltung: 50%
- Rücktritt bis 30 Tage vor der Veranstaltung: 75%
- Rücktritt ab 14 Tage vor der Veranstaltung: 100%
Auch damit sind alle Ansprüche abgegolten.
- Fotos / Videos dürfen während der Veranstaltung für private Zwecke gemacht werden, bedürfen aber zur Veröffentlichung der Genehmigung des Auftragnehmers. Alle Medien, die den Künstler betreffen, sind ihm zur Verfügung zu stellen.
- Werbung für den Künstler ist erwünscht und erfolgt dann unter „Zauberkünstler Alexander Lenk“. Sie ist mit ihm abzusprechen. Bildmaterial, Texte und Logo können digital zur Verfügung gestellt werden.
- Die Künstlersozialversicherung trägt im Pflichtfall der Veranstalter.
- Bei öffentlichen Veranstaltungen werden dem Künstler mind. 3 Freikarten (oder Plätze auf der Gästeliste) gestellt.
- Der Auftraggeber willigt ein, als Referenz auf der Homepage des Künstlers und seiner Onlinepräsenz in sozialen Netzwerken (ggf. mit Firmenlogo) genannt zu werden.
- Über alle Bestandteile des Vertrages, der Show an sich und der Preisgestaltung ist stets Stillschweigen zu bewahren.
- UPDATE 2020: Alle Darbietungen werden konform den aktuell geltenden Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung präsentiert. Sollte eine Veranstaltung aufgrund dieser Verordnungen nicht stattfinden können ist eine Stornierung selbstverständlich kostenfrei.