Die Gage wird unmittelbar nach Auftrittsende in bar bzw. innerhalb der folgenden fünf Werktage per Überweisung ausgezahlt.
Die Zahlung ist nicht abhängig vom Erfolg der Veranstaltung.
Die Gage unterliegt nicht der Lohnsteuerpflicht, sondern wird vom Künstler selbst versteuert.
Die Art der Darbietung sowie die künstlerische Gestaltung liegen ausschließlich beim Künstler.
Das Urheberrecht der gesamten Aufführung liegt alleine beim Künstler.
Der Künstler verpflichtet sich pünktlich zum Auftrittsbeginn zu erscheinen. Der Auf- und Abbau der Requisiten, Bühne, PA-Anlage, etc. ist kostenfrei.
Der Veranstalter kann aus veranstaltungstechnischen Gründen die vereinbarte Uhrzeit des Auftritts in einem angemessenen Zeitrahmen (+/- 30min) variieren.
Bei Verzögerung der vereinbarten Auftrittszeit von über 90 Minuten wird die Zahlung des vollen Honorars ohne Show fällig.
Bei mehrstündigen Auftritten wird dem Künstler eine Pause von 10 Minuten pro Stunde gestattet. Wann diese erfolgt entscheidet der Künstler selbst.
Der Veranstalter sorgt für elektrische Versorgung und stellt einen abschließbaren Raum zur Vorbereitung (Umkleidemöglichkeit).
Essen und Getränke werden dem Künstler (und ggf. seinen Helfern) gestellt.
Sollten dem Künstler Parkkosten entstehen werden diese vom Veranstalter übernommen.
Bei Auftritten mit einer Entfernung von über 100km sind eventuelle Übernachtungskosten des Künstlers vom Veranstalter zu tragen.
Die GEMA-Rechte müssen vom Veranstalter erworben und bezahlt werden. (www.gema.de)
Es bestehen zwischen den Vertragspartnern keinerlei Ersatzansprüche wegen Ausfall durch höhere Gewalt (Unfall, Krankheit, etc.). Dieser Vertragsinhalt entbindet aber nicht davon, den jeweiligen Vertragspartner umgehend über den Ausfall zu informieren.
Open-Air-Veranstaltungen: Bei witterungsbedingtem Abbruch oder Ausfall der Show ist die Gage in voller Höhe zu bezahlen. Der "Bühnen-/ Auftrittsbereich muss überdacht sein und über festen, trockenen Untergrund verfügen.
Bei schuldhafter Vertragsverletzung durch den Auftraggeber ist das Honorar in voller Höhe zu zahlen. Damit sind alle Ansprüche abgegolten.
Bei Rücktritt des Auftraggebers gegenüber dem Künstler sind folgende Stornogebühren fällig:
Rücktritt bis 60 Tage vor der Veranstaltung: 50%
Rücktritt bis 30 Tage vor der Veranstaltung: 75%
Rücktritt ab 14 Tage vor der Veranstaltung: 100% Auch damit sind alle Ansprüche abgegolten.
Fotos / Videos dürfen während der Veranstaltung für private Zwecke gemacht werden, bedürfen aber zur Veröffentlichung der Genehmigung des Auftragnehmers. Alle Medien, die den Künstler betreffen, sind ihm zur Verfügung zu stellen.
Werbung für den Künstler ist erwünscht und erfolgt dann unter „Zauberkünstler Alexander Lenk“. Sie ist mit ihm abzusprechen. Bildmaterial, Texte und Logo können digital zur Verfügung gestellt werden.
Die Künstlersozialversicherung trägt im Pflichtfall der Veranstalter.
Bei öffentlichen Veranstaltungen werden dem Künstler mind. 3 Freikarten (oder Plätze auf der Gästeliste) gestellt.
Der Auftraggeber willigt ein, als Referenz auf der Homepage des Künstlers und seiner Onlinepräsenz in sozialen Netzwerken (ggf. mit Firmenlogo) genannt zu werden.
Über alle Bestandteile des Vertrages, der Show an sich und der Preisgestaltung ist stets Stillschweigen zu bewahren.