Zahlung der Gage
Die vereinbarte Gage ist unmittelbar nach Auftrittsende in bar oder innerhalb von fünf Werktagen per Überweisung zu zahlen. Die Vergütung ist unabhängig vom Erfolg der Veranstaltung zu leisten.
Versteuerung der Gage
Die Gage unterliegt nicht der Lohnsteuerpflicht. Der Künstler versteuert sein Honorar eigenverantwortlich.
Gestaltung der Darbietung
Die inhaltliche und künstlerische Ausgestaltung der Darbietung liegt ausschließlich beim Künstler. Das Urheberrecht an der gesamten Aufführung verbleibt uneingeschränkt beim Künstler.
Pünktlichkeit und technischer Aufwand
Der Künstler verpflichtet sich, pünktlich zum vereinbarten Auftrittsbeginn zu erscheinen. Der Auf- und Abbau von Requisiten, Bühne, Tonanlage etc. erfolgt kostenfrei durch den Künstler.
Variabilität der Auftrittszeit
Der Veranstalter kann aus organisatorischen Gründen die Auftrittszeit um bis zu ±30 Minuten anpassen.
Bei einer Verzögerung von über 90 Minuten nach der vereinbarten Uhrzeit ist die Gage in voller Höhe fällig, auch wenn der Auftritt nicht stattfindet.
Pausenregelung
Bei Auftritten mit einer Dauer von mehreren Stunden steht dem Künstler eine Pause von 10 Minuten pro Stunde zu. Der Zeitpunkt der Pausen wird vom Künstler selbst bestimmt.
Technische und räumliche Voraussetzungen
Der Veranstalter stellt eine funktionsfähige Stromversorgung sowie einen abschließbaren Raum zur Vorbereitung und Umkleide zur Verfügung.
Verpflegung
Für eine angemessene Bereitstellung von Speisen und Getränken für den Künstler und ggf. seine Helfer ist der Veranstalter verantwortlich.
Park- und Übernachtungskosten
Anfallende Parkkosten trägt der Veranstalter. Bei Anreise über 100 km Entfernung übernimmt der Veranstalter die Kosten einer angemessenen Übernachtung.
GEMA-Gebühren
Etwaige GEMA-Gebühren sind vom Veranstalter zu tragen und eigenverantwortlich bei der GEMA anzumelden. (www.gema.de)
Höhere Gewalt
Bei Ausfall der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt (z. B. Unfall, Krankheit, behördliche Anordnung) bestehen keine gegenseitigen Ersatzansprüche. Beide Parteien verpflichten sich, den anderen unverzüglich über den Ausfall zu informieren.
Open-Air-Veranstaltungen
Bei witterungsbedingtem Abbruch oder Ausfall ist die Gage in voller Höhe zu zahlen. Der Auftrittsbereich muss überdacht und mit einem festen, trockenen Untergrund ausgestattet sein.
Vertragsverletzung durch den Veranstalter
Bei schuldhafter Verletzung des Vertrags durch den Veranstalter ist die volle Gage zu entrichten. Mit dieser Zahlung sind sämtliche Ansprüche abgegolten.
Rücktritt / Stornierung durch den Veranstalter
bis 60 Tage vor der Veranstaltung: 50 % der vereinbarten Gage
bis 30 Tage vor der Veranstaltung: 75 % der vereinbarten Gage
ab 14 Tage vor der Veranstaltung: 100 % der vereinbarten Gage
Mit Zahlung der Stornogebühren sind alle Ansprüche abgegolten.
Foto- und Videoaufnahmen
Private Aufnahmen während der Veranstaltung sind erlaubt. Für eine Veröffentlichung ist jedoch die vorherige Zustimmung des Künstlers erforderlich. Alle Aufnahmen, die den Künstler betreffen, sind ihm auf Wunsch bereitzustellen.
Werbung und Namensnennung
Werbung für den Künstler ist erwünscht und erfolgt unter dem Namen „Zauberkünstler Alexander Lenk“, "Alex Lenk - Zauberkunst" oder "der LENK". Die Verwendung von Bildmaterial, Texten und Logo ist vorab mit dem Künstler abzustimmen. Entsprechendes Material kann digital zur Verfügung gestellt werden.
Künstlersozialabgabe
Sofern gesetzlich erforderlich, ist die Künstlersozialabgabe durch den Veranstalter zu leisten.
Freikarten bei öffentlichen Veranstaltungen
Bei öffentlichen Veranstaltungen stellt der Veranstalter dem Künstler mindestens drei Freikarten oder Plätze auf der Gästeliste zur Verfügung.
Referenznennung
Der Veranstalter erklärt sich damit einverstanden, namentlich (ggf. mit Firmenlogo) als Referenz auf der Website und in den sozialen Medien des Künstlers genannt zu werden.
Vertraulichkeit
Über sämtliche Vertragsinhalte, insbesondere zur Show und zur Preisgestaltung, ist Stillschweigen zu wahren.