💰 Gage & Bezahlung
Die vereinbarte Gage ist entweder direkt nach der Show in bar fällig – ganz klassisch wie im Wilden Westen – oder innerhalb von fünf Werktagen per Überweisung.
Alternativ akzeptiere ich auch PayPal. Für geschäftliche Zahlungen stelle ich auf Wunsch selbstverständlich eine ordentliche Rechnung aus – ganz ohne Rauch und Spiegel.
Die Zahlung ist unabhängig vom Erfolg der Veranstaltung geschuldet.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß §288 BGB. (Leider völlig unmagisch, aber wirksam.)
📜 Versteuerung der Gage
Keine Sorge, ich bin ein ehrlicher Zauberer: Die Gage wird ordnungsgemäß versteuert. Der Veranstalter trägt keine Verantwortung für steuerliche Pflichten des Künstlers.
🎩 Gestaltung der Darbietung
Die künstlerische Gestaltung liegt vollständig in meiner (magischen) Hand. Inhalt, Ablauf und Dramaturgie der Show bestimme ich.
Das Urheberrecht an der Darbietung – inklusive Tricks, Gags und „Wie hat er das gemacht?!“-Momenten – bleibt beim Künstler. Nachahmung ist nicht nur schwierig, sondern auch unzulässig.
🕰️ Pünktlichkeit & Organisation
Ich erscheine pünktlich und vorbereitet. Auf- und Abbau meiner Requisiten übernehme ich selbst.
Sollten unvorhersehbare Probleme auftreten, die außerhalb meines Einflussbereichs liegen, finden wir gemeinsam eine Lösung – ohne Drama, aber mit gesundem Menschenverstand.
⏰ Flexibilität – aber keine Zeitzauberei
Eine Verschiebung der Auftrittszeit von ±30 Minuten gilt als vereinbart.
Bei Verzögerungen zwischen 30 und 90 Minuten stimmen wir uns kurz ab.
Bei Verzögerungen von über 90 Minuten entscheide ich gemeinsam mit dem Veranstalter über Durchführung oder Abbruch. Die vereinbarte Gage bleibt in jedem Fall bestehen.
Denn: Auch ein Zauberer kann Zeit nicht unbegrenzt dehnen – ich habe es versucht.
☕ Pausenregelung
Bei längeren Engagements stehen mir 10 Minuten Pause pro Stunde zu – zur Pflege meiner magischen Kräfte und zur Vorbereitung weiterer Wunder.
⚡ Technische & räumliche Voraussetzungen
Der Veranstalter stellt:
Bei Open-Air-Veranstaltungen ist ein überdachter und witterungsgeschützter Spielbereich erforderlich.
Bei ungeeigneten Wetterbedingungen oder Sicherheitsrisiken bin ich berechtigt, den Auftritt abzubrechen. Die Gage bleibt bestehen.
🍽️ Verpflegung
Wasser und eine kleine Stärkung für mich (und ggf. meine Helfer) sind bereitzustellen.
Keine Sterneküche notwendig – aber ganz ohne Energie zaubert es sich schlecht.
🅿️ Park- & Übernachtungskosten
Parkgebühren trägt der Veranstalter.
Ab einer Anreise von über 100 km übernimmt der Veranstalter die Kosten für eine angemessene Übernachtung.
🎵 GEMA
Falls erforderlich, ist der Veranstalter für Anmeldung und Gebühren bei der GEMA verantwortlich.
🌩️ Höhere Gewalt
Kann die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt (z. B. Krankheit, Unfall, Naturereignisse, behördliche Anordnungen, Streik oder vergleichbare Umstände) nicht stattfinden, entfallen gegenseitige Leistungspflichten.
Bereits entstandene nachweisbare Kosten sind von der jeweils verursachenden Partei zu tragen.
Und ja: Auch Zauberer sind gegen höhere Gewalt machtlos.
❌ Rücktritt / Stornierung durch den Veranstalter
Bei Absage gelten folgende Stornobedingungen:
Mit der Zahlung sind alle Ansprüche abgegolten – ganz ohne Nachzaubern.
🤒 Ausfall des Künstlers
Sollte ich aus wichtigen Gründen (z. B. Krankheit) verhindert sein, darf ich vom Vertrag zurücktreten.
Ich bemühe mich in diesem Fall um gleichwertigen Ersatz – garantieren kann ich das jedoch nicht.
Weitere Ansprüche bestehen nicht.
(Leider kann ich mich selbst noch nicht klonen. Ich arbeite daran.)
📉 Vertragsverletzung durch den Veranstalter
Kommt der Veranstalter seinen wesentlichen Verpflichtungen nicht nach, bleibt die vereinbarte Gage fällig.
📸 Foto- und Videoaufnahmen
Private Aufnahmen sind erlaubt – solange niemand versucht, in meine Trickkiste zu filmen.
Veröffentlichungen, insbesondere zu Werbezwecken oder in sozialen Medien, bedürfen meiner vorherigen Zustimmung.
Wenn ich auf Aufnahmen gut aussehe, freue ich mich über Zusendung.
🔊 Werbung & Namensnennung
Ich darf gerne beworben werden – sehr gerne sogar.
Bitte unter:
Material stelle ich auf Wunsch zur Verfügung.
💼 Künstlersozialabgabe
Sofern gesetzlich erforderlich, trägt der Veranstalter die Künstlersozialabgabe und prüft dies eigenverantwortlich.
🎟️ Freikarten
Bei öffentlichen Veranstaltungen erhalte ich mindestens drei Freikarten oder Gästelistenplätze.
Auch Zauberer haben Lieblingsmenschen.
🧾 Referenznennung
Ich darf den Veranstalter als Referenz nennen (inkl. Name und Logo) – natürlich stilvoll und ohne peinliche Zauberfotos.
🤐 Vertraulichkeit
Vertragsinhalte, insbesondere Gage und Absprachen, sind vertraulich zu behandeln.
Was hinter den Kulissen passiert, bleibt hinter den Kulissen.
Was auf der Bühne passiert… sorgt für Gesprächsstoff.
⚖️ Haftung
Der Veranstalter trägt die Verantwortung für die Sicherheit der Veranstaltung und des Veranstaltungsortes.
Für Schäden, die durch den Veranstalter oder dessen Erfüllungsgehilfen verursacht werden, haftet dieser.
Ich selbst hafte nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
(Kurz gesagt: Wenn ich absichtlich etwas verschwinden lasse, reden wir drüber.)
⚖️ Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Rest davon unberührt.
Magie mit kleiner Schönheitskorrektur funktioniert weiterhin.
📝 Schlussbestimmungen
Mit der Buchung gelten diese AGB als verbindlich.
Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform (E-Mail genügt).
Es gilt deutsches Recht.
Als Künstler stehe ich mit voller Überzeugung für Freiheit, Vielfalt, Respekt und ein friedliches Miteinander. Nicht nur auf der Bühne, sondern auch daneben. Das ist keine politische Meinung, sondern ein Grundprinzip unserer Demokratie und meiner Kunst.
Zauberei ist dazu da, Menschen zu verbinden, Fantasie zu entfachen und Staunen zu schenken. Nicht, um ideologisch instrumentalisiert zu werden oder Hass eine Plattform zu bieten.
Deshalb gilt ganz klar und verbindlich:
Sollte eine Veranstaltung einen nachweislich populistischen, extremistischen, diskriminierenden oder anderweitig menschenfeindlichen Charakter haben oder bekommen (sei es durch Inhalte, Redner, Veranstalter oder das Publikum) behalte ich mir ausdrücklich vor, den Auftritt zu verweigern oder vorzeitig zu beenden.
In einem solchen Fall bleibt der Anspruch auf die volle vereinbarte Gage bestehen, unabhängig davon, ob die Show stattfindet oder nicht. Diese Regelung stützt sich auf § 242 BGB („Leistung nach Treu und Glauben“), da mir unter solchen Umständen eine Mitwirkung unzumutbar ist.
Oder anders gesagt:
Ich zaubere gern für alle, aber nicht für jeden.

© ALEXANDER LENK 2025 - Alle Bilder und Texte auf dieser Website sind urheberrechtlich geschützt. Nutzung nur mit ausdrücklicher Genehmigung.